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23. Oktober 2019

Münchener Tagung - Fair und gerecht? Restitution und Provenienz im Kunstmarkt

- Barbara van Benthem -

Am 14. Oktober 2019 trafen sich im Münchener Auktionshaus Karl & Faber über 120 Kunsthändler, Galeristen, Rechtsanwälte, Sammler und Antiquare, um das historisch und juristisch komplexe Thema der NS-Raubkunst aus Sicht der Marktakteure zu beleuchten. Ein Novum. Die Restitution von NS-Raubkunst wird in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert. Seit der Washingtoner Erklärung im Jahr 1998 und der Gemeinsamen Erklärung von 1999 machen spektakuläre Restitutionsfälle wie Ernst Ludwig Kirchners "Berliner Straßenszene" (Sammlung Alfred Hess, restituiert 2006) oder Paul Klees "Sumpflegende" (Sammlung Sophie Lissitzky-Küppers, Vergleich 2017) von sich reden. Zudem haben Bund und Länder Maßnahmen ergriffen, etwa die Einrichtung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste mit Sitz in Magdeburg und die seit 2001 bestehende Lost-Art-Datenbank, zuletzt das nach wie vor heftig umstrittene Kulturgutschutzgesetz. Welche Herausforderungen sich daraus für den Handel mit Gemälden, Graphiken, aber auch mit Büchern und Handschriften ergeben, tritt oftmals in den Hintergrund. Genau diese Fragen sind für den Kunst- und Antiquariatsmarkt von zentraler, gar existenzieller Bedeutung.

Umso wichtiger die Initiative der Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel (einem Aktionsbündnis u.a. des Bundesverbands Deutscher Kunstversteigerer und des Verbands Deutscher Antiquare),  erstmals eine Tagung unter dem Titel „Fair und gerecht? Restitution und Provenienz im Kunstmarkt“ zu veranstalten. Die Tagung war hochkarätig besetzt. Einzig die  Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Monika Grütters war weder erschienen, noch hatte sie einen Vertreter geschickt – für Prof. Dr. Michael Wolfssohn ein „niederschmetternder“ Befund. In seinem Einführungsvortrag plädierte Wolfssohn, dessen Familie selbst nach einem über 12-jährigen Prozess auf eine Restitution verzichtet hatte, für eine „Sichtbarmachung“ des begangenen Unrechts. Die den jüdischen Familien zwischen 1933 und 1945 verfolgungsbedingt entzogenen Kunstgegenstände trügen ein „Kainszeichen“, der Kunsthandel und die Öffentlichkeit seien verpflichtet, darauf hinzuweisen. „Recht reicht nicht“, sagte er, „Versöhnung“ sei wichtig.


Mangelnde Rechtssicherheit

Wie überaus schwierig, in vielen Fällen sogar unmöglich aber allein schon das Herstellen von Recht und Gerechtigkeit in Restitutionsfällen von NS-Raubkunst fast 75 Jahre nach dem Ende des NS-Regimes sein kann, wurde in allen Vorträgen und Plenumsdiskussionen deutlich. Ein grundlegendes Problem ist die mangelnde Rechtssicherheit.  Daran kann auch die Washingtoner Erklärung nichts ändern, in der sich 44 Staaten, 12 nicht-staatliche Organisationen und der Vatikan freiwillig verpflichten, Kulturgut, das während der NS-Zeit beschlagnahmt, geraubt, verfolgungsbedingt entzogen wurde, ausfindig zu machen, die rechtmäßigen Eigentümer oder deren Erben zu finden und eine faire und gerechte Lösung für eine Rückgabe oder Entschädigung zu erarbeiten. Als „Soft Law“ (Michael Eggert) fehle der Washingtoner Erklärung jegliche Rechtssicherheit. Es gebe keine juristisch verbindlichen Richtlinien, beklagte Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, ehemals Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzender der sog. Limbach-Kommission (Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut). Papier sieht die Bundesregierung in der Pflicht, durch ein maßvolles, alle Seiten berücksichtigendes Gesetz endlich Rechtssicherheit herzustellen. In der abschließenden Podiumsdiskussion waren die Zweifel unüberhörbar, dass sich der Bund in absehbarer Zeit dieser Aufgabe annehme. Wie sollte die Bundesrepublik, wie sollten die öffentlichen Institutionen als Rechtsnachfolger des NS-Staates im Falle eines Restitutionsgesetzes mit Entschädigungsforderungen umgehen? Was wäre, wenn ein solches Gesetz nicht nur die Entschädigung von NS-Raubkunst, sondern auch von verfolgungsbedingt entzogenen Immobilien oder Firmenbeteiligungen regeln würde? Man wolle den gesellschaftlichen Frieden wohl nicht riskieren, konstatierte Prof. Dr. Hans-Jürgen Hellwig in seinem streitbaren Vortrag über „Die Entwicklung seit den Washington Principles“.


Die Grenzen des Zumutbaren

Hans-Jürgen Hellwig fungierte als Berater beim Zustandekommen des Kulturgutschutzgesetzes und gilt mittlerweile als einer der schärfsten Kritiker. Das Gesetz sei mit „fake facts“ erarbeitet worden, denn es gebe zum Beispiel keine Belege dafür, dass Deutschland ein Umschlagplatz für Geldwäsche durch Antikenhändler sei. Die Gesetzgebung, so kritisierte er weiter, konzentriere sich einseitig auf die Perspektive der damaligen Eigentümer von Gemälden, Graphiken und anderen Kulturgütern, ließe aber die Situation der heutigen Besitzer außer Acht, gebe also keinerlei sinnvolle Vorgaben für eine private Restitution von Raubkunst. Die heutigen Besitzer seien nur in den seltensten Fällen mit den Nachfahren der Täter identisch. Viele Kunstwerke seien vor Jahrzehnten gutgläubig von privaten Sammlern auf Auktionen oder im Handel erworben worden, ohne eine Ahnung davon zu haben, dass es sich möglicherweise um NS-Raubkunst handele. Anders stelle sich die Situation bei Museen und Archiven dar, die zur NS-Zeit schon bestanden oder als Rechtsnachfolger gelten. In dieser Funktion hätten sie die Pflicht zur Restitution, zumindest aber zum Herbeiführen einer fairen und gerechten Lösung für alle Beteiligten im Sinne der Washingtoner Erklärung. Für Restitutionen von privater Hand müssten andere Regelungen gefunden werden.

Was ist fair und gerecht? Diese Frage ist nur zu klären durch eine sorgfältige Erforschung der Provenienz aller Objekte, betonten Dr. Uwe Hartmann vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste und Dr. Christian Fuhrmeister vom Zentralinstitut für Kunstgeschichte. Weise ein Kunstwerk eine Provenienzlücke auf, stünde es unter Generalverdacht. Mit dem neuen Kulturgutschutzgesetz gelte für den Kunsthandel eine erweiterte Provenienzprüfungspflicht, erläuterte Hans-Jürgen Hellwig, was letztlich bedeute: Ein Händler könne ein Kunstwerk erst dann auf den Markt bringen, „wenn er zuvor bis zum wirtschaftlichen Ruin Provenienzforschung betrieben“ habe. Das sei, so Hellwig, „verfassungswidrig“. Prof. Dr. Peter Raue pflichtete bei: Wesentliche Aspekte des Kulturgutschutzgesetzes seien verfassungswidrig, und es wäre angebracht, dies in einem Evaluierungsprozess zu korrigieren. Provenienzforschung gehöre seit Jahrzehnten für jeden Händler zum Alltag, vor allem die größeren Auktionshäuser unterhielten eigene Abteilungen, die sich damit befassten, erklärten Dr. Rupert Keim von Auktionshaus Karl & Faber und Carl-Christof Gebhardt, ehemaliger Mitarbeiter bei Sotheby’s Deutschland. Aber wie viel Provenienzforschung ist wirtschaftlich machbar und zumutbar? Kunsthändler und Antiquare fühlen sich nicht nur in dieser Frage von der Bundesregierung weitgehend alleingelassen und mit teils unerfüllbaren Forderungen konfrontiert.


 Unzureichend – Lost Art-Datenbank

Umso schwerwiegender sei es, dass die vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste betriebene Lost-Art-Datenbank erhebliche Mängel aufweise. Kritik an der Datenbank, die seit 2001 Kulturgüter erfasst, die infolge der NS-Gewaltherrschaft und des Zweiten Weltkrieges geraubt, verbracht oder verlagert wurden, zog sich durch nahezu alle Vorträge des Tages. Die Daten seien zu allgemein und erlaubten keine exakte Identifizierung. Enthalten seien auch Kunstwerke, die schon vor 1930 rechtmäßig verkauft wurden. Für einen Eintrag in die Lost-Art-Datenbank seien unbelegte Behauptungen ausreichend, im Falle von unberechtigten Forderungen sei hingegen die Streichung eines Eintrags nahezu unmöglich. Umso fataler erscheinen diese Kritikpunkte angesichts der zentralen Rolle, die der Lost-Art-Datenbank bei der Entscheidung von Restitutionsfällen zukomme. Die Datenbank habe „Erpressungspotenzial“, hoben Carl-Christoph Gebhardt und Dr. Christoph Andreas von der Frankfurter Kunsthandlung J. P. Schneider hervor. Dr. Christina Berking, Sprecherin der IG Kunsthandel, brachte es auf den Punkt: Sammler würden vom Staat, von der Öffentlichkeit zur Restitution „gedrängt“, „Hauptdruckmittel“ dazu sei der Eintrag in der Lost-Art-Datenbank.


 Was nun?

Am Ende eines langen und an Erkenntnissen reichen Tages fasste Christina Berking die prekäre Lage des Kunstmarktes zusammen. Bisher gebe es keinerlei verbindliche Lösungsansätze für die Restitution von NS-Raubkunst aus privater Hand. Hier müssten andere Maßstäbe angelegt werden als bei der Restitution von Kunstwerken aus Museen und Archiven. In die Limbach-Kommission, die bisher nur über Fälle öffentlicher Restitution beraten habe, müssten endlich auch Sammler und Händler aufgenommen werden. Bund und Länder seien in der Pflicht, ein Restitutionsgesetz zu erarbeiten, das die Gegebenheiten des Kunstmarktes und den privaten Erwerb von Kunstwerken mitberücksichtige und ein Gesetz zur Entschädigung mit einschließe. Bislang fehle allerdings der politische Wille dazu: „Der Staat bekommt die von ihm gewollte Restitution quasi zum Nulltarif.“
Das zwänge die Akteure des Kunstmarktes, die sich der Washingtoner Erklärung ebenso verpflichtet sehen wie die öffentlichen Institutionen, zum Handeln auf rechtlich unklarer Basis und unter stetig wachsendem öffentlichem Druck. Dabei ist die Beweislast nur in wenigen Fällen eindeutig zu klären. In 11 Fällen kam es laut Dr. Rupert Keim im Auktionshaus Karl & Faber in den vergangenen Jahren zu einer Restitution, obwohl die Beweise in keinem der Fälle eindeutig waren. Wichtig gewesen sei die Wiedergutmachung, das Anerkennen des geschehenen Unrechtes und die Herstellung des Rechtsfriedens.

Was brauchen die Nachfahren der Opfer und rechtmäßigen Eigentümer, was brauchen die heutigen Besitzer? Wie können beide an einen Tisch gebracht und wie kann für beide eine faire und gerechte Lösung gefunden werden? Der Handel habe in dieser drängenden Problematik eine wichtige, vermittelnde Funktion. Werde er in seiner Suche nach Lösungen weiterhin vom Staat allein gelassen, seien die Grenzen des Zumutbaren bald erreicht. Fair und gerecht – das gelte in jeglicher Hinsicht, für alle Beteiligten. „Wir haben heute keine Lösung gefunden, aber viele Lösungen diskutiert“, resümierte Christina Berking. Die Münchener Tagung war ein starkes, klares Signal des Kunsthandels, sich der Verantwortung der Geschichte gegenüber zu stellen und die daraus resultierenden Probleme gemeinsam in Angriff zu nehmen. Das lässt hoffen für die Zukunft.



>> Veröffentlicht auf der Website des Verbands Deutscher Antiquare e.V. (www.antiquare.de); in Englisch auf der Website der International League of Antiquarian Booksellers (www//ILAB//org)

8. Oktober 2019

Chopins Lehrer – Wer war Joseph Elsner?


Elsner, Joseph, Komponist (1769-1854). Eigenh. Brief mit U. Warschau, 12. III. 1823. 4°. 1 Seite. An den Ecken auf ein Trägerblatt montiert.

€ 2800,-

Von allergrößter Seltenheit! Kein weiteres Autograph von Elsner, dem Wegbereiter der polnischen Nationalbewegung, Entdecker, Lehrer und Förderer Frédéric Chopins ist uns bekannt. Empfehlungsschreiben für den polnischen Komponisten und Dirigent Karol Kurpinski (1785-1857) für eine Parisreise, wahrscheinlich an den ehemaligen Hofkapellmeister Napoleons, Jean Francois Le Sueur (1760-1837) gerichtet:

"Monsieur! Le porteur de ces lignes est Charles Kurpinski mon College, et Artiste Compositeur à grands talens. Daignez d'accorder à lui la même bienvielliance, avec laquelle, javois eu le bonheur d'avoir été reçue par Vous pendant mon Séjour à Paris l'an 1808. Je profite de son dèpart, de Vous repèter encore mes sentimens de la plus vive reconnoissance, dont mon coeur réstera pénétré à jamais, et de Vous prier de vouloir bien agréer l'assurance de la plus haute consideration, que l'on doit a vos grands mérites, et de la veneration intime - que je dois moi a votre personne toujours si chêre a ma mémoire, avec laquelle j['ai] l'honneur d'être Monsieur votre très humble et très obeissant Serviteur Joseph Elsner | Chevalier de l'ordre de S: Stanislaw e Recteur du Conservatoire de Musique." Darunter Zusatz von fremder Hand: "elsner | directeur de l'opéra membre de la société litteraire de Varsovie."


Elsner war seit 1799 Dirigent, später musikalischer Leiter des Warschauer Nationaltheaters und gründete im ministeriellen Auftrag in Warschau eine Schule für Musik und Gesang, aus der 1821 das Konservatorium hervorging. Er verfasste 46 Opern, Instrumental- und Kammermusik. Elsner hatte bereits 1804/05 zusammen mit E. T. A. Hoffmann in Warschau eine musikalische Gesellschaft gegründet. Als Lehrer und Vertrauter nimmt er eine besondere Rolle in der Biografie Chopins ein. Elsner beriet ihn vor allem in jungen Jahren bei ersten großen kompositorischen Schritten. Chopin nahm seit 1822 Privatunterricht in Musiktheorie und Komposition bei Joseph Elsner und konsultierte ihn bis zu seinem Abschluss 1829. - Karol Kurpinski wirkte ab 1810 mit Elsner am Warschauer Nationaltheater und wurde dort 1824 sein Nachfolger.  (52469)

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