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23. Oktober 2019

Münchener Tagung - Fair und gerecht? Restitution und Provenienz im Kunstmarkt

- Barbara van Benthem -

Am 14. Oktober 2019 trafen sich im Münchener Auktionshaus Karl & Faber über 120 Kunsthändler, Galeristen, Rechtsanwälte, Sammler und Antiquare, um das historisch und juristisch komplexe Thema der NS-Raubkunst aus Sicht der Marktakteure zu beleuchten. Ein Novum. Die Restitution von NS-Raubkunst wird in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert. Seit der Washingtoner Erklärung im Jahr 1998 und der Gemeinsamen Erklärung von 1999 machen spektakuläre Restitutionsfälle wie Ernst Ludwig Kirchners "Berliner Straßenszene" (Sammlung Alfred Hess, restituiert 2006) oder Paul Klees "Sumpflegende" (Sammlung Sophie Lissitzky-Küppers, Vergleich 2017) von sich reden. Zudem haben Bund und Länder Maßnahmen ergriffen, etwa die Einrichtung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste mit Sitz in Magdeburg und die seit 2001 bestehende Lost-Art-Datenbank, zuletzt das nach wie vor heftig umstrittene Kulturgutschutzgesetz. Welche Herausforderungen sich daraus für den Handel mit Gemälden, Graphiken, aber auch mit Büchern und Handschriften ergeben, tritt oftmals in den Hintergrund. Genau diese Fragen sind für den Kunst- und Antiquariatsmarkt von zentraler, gar existenzieller Bedeutung.

Umso wichtiger die Initiative der Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel (einem Aktionsbündnis u.a. des Bundesverbands Deutscher Kunstversteigerer und des Verbands Deutscher Antiquare),  erstmals eine Tagung unter dem Titel „Fair und gerecht? Restitution und Provenienz im Kunstmarkt“ zu veranstalten. Die Tagung war hochkarätig besetzt. Einzig die  Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Monika Grütters war weder erschienen, noch hatte sie einen Vertreter geschickt – für Prof. Dr. Michael Wolfssohn ein „niederschmetternder“ Befund. In seinem Einführungsvortrag plädierte Wolfssohn, dessen Familie selbst nach einem über 12-jährigen Prozess auf eine Restitution verzichtet hatte, für eine „Sichtbarmachung“ des begangenen Unrechts. Die den jüdischen Familien zwischen 1933 und 1945 verfolgungsbedingt entzogenen Kunstgegenstände trügen ein „Kainszeichen“, der Kunsthandel und die Öffentlichkeit seien verpflichtet, darauf hinzuweisen. „Recht reicht nicht“, sagte er, „Versöhnung“ sei wichtig.


Mangelnde Rechtssicherheit

Wie überaus schwierig, in vielen Fällen sogar unmöglich aber allein schon das Herstellen von Recht und Gerechtigkeit in Restitutionsfällen von NS-Raubkunst fast 75 Jahre nach dem Ende des NS-Regimes sein kann, wurde in allen Vorträgen und Plenumsdiskussionen deutlich. Ein grundlegendes Problem ist die mangelnde Rechtssicherheit.  Daran kann auch die Washingtoner Erklärung nichts ändern, in der sich 44 Staaten, 12 nicht-staatliche Organisationen und der Vatikan freiwillig verpflichten, Kulturgut, das während der NS-Zeit beschlagnahmt, geraubt, verfolgungsbedingt entzogen wurde, ausfindig zu machen, die rechtmäßigen Eigentümer oder deren Erben zu finden und eine faire und gerechte Lösung für eine Rückgabe oder Entschädigung zu erarbeiten. Als „Soft Law“ (Michael Eggert) fehle der Washingtoner Erklärung jegliche Rechtssicherheit. Es gebe keine juristisch verbindlichen Richtlinien, beklagte Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, ehemals Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzender der sog. Limbach-Kommission (Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut). Papier sieht die Bundesregierung in der Pflicht, durch ein maßvolles, alle Seiten berücksichtigendes Gesetz endlich Rechtssicherheit herzustellen. In der abschließenden Podiumsdiskussion waren die Zweifel unüberhörbar, dass sich der Bund in absehbarer Zeit dieser Aufgabe annehme. Wie sollte die Bundesrepublik, wie sollten die öffentlichen Institutionen als Rechtsnachfolger des NS-Staates im Falle eines Restitutionsgesetzes mit Entschädigungsforderungen umgehen? Was wäre, wenn ein solches Gesetz nicht nur die Entschädigung von NS-Raubkunst, sondern auch von verfolgungsbedingt entzogenen Immobilien oder Firmenbeteiligungen regeln würde? Man wolle den gesellschaftlichen Frieden wohl nicht riskieren, konstatierte Prof. Dr. Hans-Jürgen Hellwig in seinem streitbaren Vortrag über „Die Entwicklung seit den Washington Principles“.


Die Grenzen des Zumutbaren

Hans-Jürgen Hellwig fungierte als Berater beim Zustandekommen des Kulturgutschutzgesetzes und gilt mittlerweile als einer der schärfsten Kritiker. Das Gesetz sei mit „fake facts“ erarbeitet worden, denn es gebe zum Beispiel keine Belege dafür, dass Deutschland ein Umschlagplatz für Geldwäsche durch Antikenhändler sei. Die Gesetzgebung, so kritisierte er weiter, konzentriere sich einseitig auf die Perspektive der damaligen Eigentümer von Gemälden, Graphiken und anderen Kulturgütern, ließe aber die Situation der heutigen Besitzer außer Acht, gebe also keinerlei sinnvolle Vorgaben für eine private Restitution von Raubkunst. Die heutigen Besitzer seien nur in den seltensten Fällen mit den Nachfahren der Täter identisch. Viele Kunstwerke seien vor Jahrzehnten gutgläubig von privaten Sammlern auf Auktionen oder im Handel erworben worden, ohne eine Ahnung davon zu haben, dass es sich möglicherweise um NS-Raubkunst handele. Anders stelle sich die Situation bei Museen und Archiven dar, die zur NS-Zeit schon bestanden oder als Rechtsnachfolger gelten. In dieser Funktion hätten sie die Pflicht zur Restitution, zumindest aber zum Herbeiführen einer fairen und gerechten Lösung für alle Beteiligten im Sinne der Washingtoner Erklärung. Für Restitutionen von privater Hand müssten andere Regelungen gefunden werden.

Was ist fair und gerecht? Diese Frage ist nur zu klären durch eine sorgfältige Erforschung der Provenienz aller Objekte, betonten Dr. Uwe Hartmann vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste und Dr. Christian Fuhrmeister vom Zentralinstitut für Kunstgeschichte. Weise ein Kunstwerk eine Provenienzlücke auf, stünde es unter Generalverdacht. Mit dem neuen Kulturgutschutzgesetz gelte für den Kunsthandel eine erweiterte Provenienzprüfungspflicht, erläuterte Hans-Jürgen Hellwig, was letztlich bedeute: Ein Händler könne ein Kunstwerk erst dann auf den Markt bringen, „wenn er zuvor bis zum wirtschaftlichen Ruin Provenienzforschung betrieben“ habe. Das sei, so Hellwig, „verfassungswidrig“. Prof. Dr. Peter Raue pflichtete bei: Wesentliche Aspekte des Kulturgutschutzgesetzes seien verfassungswidrig, und es wäre angebracht, dies in einem Evaluierungsprozess zu korrigieren. Provenienzforschung gehöre seit Jahrzehnten für jeden Händler zum Alltag, vor allem die größeren Auktionshäuser unterhielten eigene Abteilungen, die sich damit befassten, erklärten Dr. Rupert Keim von Auktionshaus Karl & Faber und Carl-Christof Gebhardt, ehemaliger Mitarbeiter bei Sotheby’s Deutschland. Aber wie viel Provenienzforschung ist wirtschaftlich machbar und zumutbar? Kunsthändler und Antiquare fühlen sich nicht nur in dieser Frage von der Bundesregierung weitgehend alleingelassen und mit teils unerfüllbaren Forderungen konfrontiert.


 Unzureichend – Lost Art-Datenbank

Umso schwerwiegender sei es, dass die vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste betriebene Lost-Art-Datenbank erhebliche Mängel aufweise. Kritik an der Datenbank, die seit 2001 Kulturgüter erfasst, die infolge der NS-Gewaltherrschaft und des Zweiten Weltkrieges geraubt, verbracht oder verlagert wurden, zog sich durch nahezu alle Vorträge des Tages. Die Daten seien zu allgemein und erlaubten keine exakte Identifizierung. Enthalten seien auch Kunstwerke, die schon vor 1930 rechtmäßig verkauft wurden. Für einen Eintrag in die Lost-Art-Datenbank seien unbelegte Behauptungen ausreichend, im Falle von unberechtigten Forderungen sei hingegen die Streichung eines Eintrags nahezu unmöglich. Umso fataler erscheinen diese Kritikpunkte angesichts der zentralen Rolle, die der Lost-Art-Datenbank bei der Entscheidung von Restitutionsfällen zukomme. Die Datenbank habe „Erpressungspotenzial“, hoben Carl-Christoph Gebhardt und Dr. Christoph Andreas von der Frankfurter Kunsthandlung J. P. Schneider hervor. Dr. Christina Berking, Sprecherin der IG Kunsthandel, brachte es auf den Punkt: Sammler würden vom Staat, von der Öffentlichkeit zur Restitution „gedrängt“, „Hauptdruckmittel“ dazu sei der Eintrag in der Lost-Art-Datenbank.


 Was nun?

Am Ende eines langen und an Erkenntnissen reichen Tages fasste Christina Berking die prekäre Lage des Kunstmarktes zusammen. Bisher gebe es keinerlei verbindliche Lösungsansätze für die Restitution von NS-Raubkunst aus privater Hand. Hier müssten andere Maßstäbe angelegt werden als bei der Restitution von Kunstwerken aus Museen und Archiven. In die Limbach-Kommission, die bisher nur über Fälle öffentlicher Restitution beraten habe, müssten endlich auch Sammler und Händler aufgenommen werden. Bund und Länder seien in der Pflicht, ein Restitutionsgesetz zu erarbeiten, das die Gegebenheiten des Kunstmarktes und den privaten Erwerb von Kunstwerken mitberücksichtige und ein Gesetz zur Entschädigung mit einschließe. Bislang fehle allerdings der politische Wille dazu: „Der Staat bekommt die von ihm gewollte Restitution quasi zum Nulltarif.“
Das zwänge die Akteure des Kunstmarktes, die sich der Washingtoner Erklärung ebenso verpflichtet sehen wie die öffentlichen Institutionen, zum Handeln auf rechtlich unklarer Basis und unter stetig wachsendem öffentlichem Druck. Dabei ist die Beweislast nur in wenigen Fällen eindeutig zu klären. In 11 Fällen kam es laut Dr. Rupert Keim im Auktionshaus Karl & Faber in den vergangenen Jahren zu einer Restitution, obwohl die Beweise in keinem der Fälle eindeutig waren. Wichtig gewesen sei die Wiedergutmachung, das Anerkennen des geschehenen Unrechtes und die Herstellung des Rechtsfriedens.

Was brauchen die Nachfahren der Opfer und rechtmäßigen Eigentümer, was brauchen die heutigen Besitzer? Wie können beide an einen Tisch gebracht und wie kann für beide eine faire und gerechte Lösung gefunden werden? Der Handel habe in dieser drängenden Problematik eine wichtige, vermittelnde Funktion. Werde er in seiner Suche nach Lösungen weiterhin vom Staat allein gelassen, seien die Grenzen des Zumutbaren bald erreicht. Fair und gerecht – das gelte in jeglicher Hinsicht, für alle Beteiligten. „Wir haben heute keine Lösung gefunden, aber viele Lösungen diskutiert“, resümierte Christina Berking. Die Münchener Tagung war ein starkes, klares Signal des Kunsthandels, sich der Verantwortung der Geschichte gegenüber zu stellen und die daraus resultierenden Probleme gemeinsam in Angriff zu nehmen. Das lässt hoffen für die Zukunft.



>> Veröffentlicht auf der Website des Verbands Deutscher Antiquare e.V. (www.antiquare.de); in Englisch auf der Website der International League of Antiquarian Booksellers (www//ILAB//org)

8. Oktober 2019

Chopins Lehrer – Wer war Joseph Elsner?


Elsner, Joseph, Komponist (1769-1854). Eigenh. Brief mit U. Warschau, 12. III. 1823. 4°. 1 Seite. An den Ecken auf ein Trägerblatt montiert.

€ 2800,-

Von allergrößter Seltenheit! Kein weiteres Autograph von Elsner, dem Wegbereiter der polnischen Nationalbewegung, Entdecker, Lehrer und Förderer Frédéric Chopins ist uns bekannt. Empfehlungsschreiben für den polnischen Komponisten und Dirigent Karol Kurpinski (1785-1857) für eine Parisreise, wahrscheinlich an den ehemaligen Hofkapellmeister Napoleons, Jean Francois Le Sueur (1760-1837) gerichtet:

"Monsieur! Le porteur de ces lignes est Charles Kurpinski mon College, et Artiste Compositeur à grands talens. Daignez d'accorder à lui la même bienvielliance, avec laquelle, javois eu le bonheur d'avoir été reçue par Vous pendant mon Séjour à Paris l'an 1808. Je profite de son dèpart, de Vous repèter encore mes sentimens de la plus vive reconnoissance, dont mon coeur réstera pénétré à jamais, et de Vous prier de vouloir bien agréer l'assurance de la plus haute consideration, que l'on doit a vos grands mérites, et de la veneration intime - que je dois moi a votre personne toujours si chêre a ma mémoire, avec laquelle j['ai] l'honneur d'être Monsieur votre très humble et très obeissant Serviteur Joseph Elsner | Chevalier de l'ordre de S: Stanislaw e Recteur du Conservatoire de Musique." Darunter Zusatz von fremder Hand: "elsner | directeur de l'opéra membre de la société litteraire de Varsovie."


Elsner war seit 1799 Dirigent, später musikalischer Leiter des Warschauer Nationaltheaters und gründete im ministeriellen Auftrag in Warschau eine Schule für Musik und Gesang, aus der 1821 das Konservatorium hervorging. Er verfasste 46 Opern, Instrumental- und Kammermusik. Elsner hatte bereits 1804/05 zusammen mit E. T. A. Hoffmann in Warschau eine musikalische Gesellschaft gegründet. Als Lehrer und Vertrauter nimmt er eine besondere Rolle in der Biografie Chopins ein. Elsner beriet ihn vor allem in jungen Jahren bei ersten großen kompositorischen Schritten. Chopin nahm seit 1822 Privatunterricht in Musiktheorie und Komposition bei Joseph Elsner und konsultierte ihn bis zu seinem Abschluss 1829. - Karol Kurpinski wirkte ab 1810 mit Elsner am Warschauer Nationaltheater und wurde dort 1824 sein Nachfolger.  (52469)

>>> Interesse?

18. September 2019

Der seltenste Erstdruck eines Werkes von Stefan Zweig - aus dem Besitz von Gisella Selden-Goth

 Zweig, Stefan (1881-1942). Schachnovelle. Buenos Aires, Janos Peter Kramer, 1942. 8°. 97 Seiten, 1 Blatt. Braunes Originalleinen mit Rücken- und Deckeltitel. 

€ 9000,- 

Die überaus seltene Erstausgabe, in der noch selteneren römisch nummerierten Variante: Nr. XLIV von 50 römisch nummerierten Exemplaren.

Die nicht bis ins letzte Detail geklärte Druckgeschichte der "Schachnovelle", Zweigs letztes Werk vor seinem Freitod, geht von zwei Varianten der Erstausgabe aus. 250 broschierte Exemplare erschienen 1942 im Verlag "Pigmalión Bs. Aires", 50 Exemplare erschienen in Leinen gebunden bei "Janos Peter Kramer Buenos Aires". Dementsprechend heißt es im Impressum der vorliegenden Ausgabe: "Fünfzig Exemplare in Leinen gebunden tragen die Nummern I-L, zweihundert fünfzig Exemplare auf Offset C Papier gedruckt tragen die Nummern 1 bis 250". Beide Drucke wurden vom selben Stehsatz gedruckt, nur die Verlagsangabe wurde verändert. Bei der Pigmalion Ausgabe findet sich auf Seite [6] der Vermerk "Copyright by Verlag Pigmalion 1942", der bei der Ausgabe Kramer fehlt. Als Druckdatum ist auf der letzten Seite [99]  bei beiden Ausgaben genannt: "Buenos Aires, am 7. Dezember 1942". Manche Experten glauben aber, die hier vorliegende Leinenausgabe sei sogar noch vor der broschierten ausgegeben worden. Zweig jedenfalls hatte noch kurz vor seinem Tod am 23. Februar 1942 vier Typoskriptabschriften an verschiedene Verleger versandt.

János Peter Kramer, 1904 in Nürnberg geboren, wanderte 1929 nach Buenos Aires aus, wo er ab 1932 als Buchhändler, Verleger und Galerist tätig wurde. Als Verleger gab er bibliophile Kleinstauflagen heraus. 1940 schloß er Bekanntschaft mit  Stefan und Lotte Zweig sowie deren Verleger Alfredo Cahn. - Die in nur 50 Exemplaren ausgegebene Leinenausgabe der berühmten "Schachnovelle" ist der seltenste Erstdruck eines Werkes von Stefan Zweig. In deutschen Bibliotheken findet sich von dieser Leinenausgabe bei Kramer nur ein einziges Exemplar (im Exilarchiv der DNB Frankfurt). - Exilarchiv 6849. Klawiter 187. Vgl. Elke Rehder, Anmerkungen zur Schachnovelle, in: Aus dem Antiquariat, Heft 6, 2014, S. 273-79.


Innendeckel mit (musikalischem) "Ex libris Gisella Selden-Goth". Die Musikschriftstellerin, Komponistin und Musikautographen-Sammlerin Gisella Selden-Goth (1884-1971) lernte Stefan Zweig bei den Salzburger Festspielen kennen. 1923-38 lebte sie in Florenz, danach in New York. Stefan Zweigs Briefe an sie veröffentlichte sie 1964 ("Unbekannte Briefe aus der Emigration an eine Freundin"). - Dieses Exemplar war zuletzt 1988 im Handel. - Nach unserem erfolgreichen Verkauf der Nr. II dieses überaus seltenen Werkes ist uns überraschenderweise das vorliegende Exemplar angeboten worden.  (52392)

15. Juli 2019

"Achtzehn Stck. vollwichtige Ducaten" - Auch ein Dichterfürst braucht Geld


Goethe, Johann Wolfang von, Schriftsteller (1749-1832). Brief mit eigenh. U. "JWvGoethe" (deutsche Schrift). Weimar, 24. VI. 1831. 8°. 1 Seite. Rechts unten Siegelrest. Mit Adresse. 

7500 Euro 

Johann Wolfgang von Goethe richtet eine dringende Bitte um Geld an den Bankier Julius Elkan (1777-1839) in Weimar: "Herr Banquier Elkan wird hiedurch höflichst ersucht, für Unterzeichneten | Achtzehn Stck. vollwichtige Ducaten gefällig zu besorgen und der unmittelbaren Erstattung des Werthes gewärtig zu seyn [...]".


Mit eigenhändiger Unterschrift Goethes. Den vorangehenden Text schrieb Goethes Sekretär Johann August Friedrich John (1794-1854), der von 1814 bis 1832 für den Dichter arbeitete. - Gedruckt wurde der Brief in: WA Bd. XLVIII, Nr. 229.

Erhältlich in unserer Autographenhandlung: bvb//autographs//de

2. Juli 2019

"wir müssen die Courage zusammen machen" - Die Geburtsstunde des Berliner Ensembles

"Wir müssen die Courage zusammen machen, schrieb Bertolt Brecht am 26. X. 1948 an seinen Freund und Weggefährten Caspar Neher. Es ist der erste bekannte Brief nach der Rückkehr aus der Emigration, verfasst nur vier Tage nach der Ankunft in Berlin, wo Brecht und Helene Weigel im Wirtschaftsgebäude des zerstörten Hotels Adlon logierten, und nur wenige Stunden nach dem entscheidenden Gespräch mit Wolfgang Langhoff über den Aufbau eines neuen "epischen" Theaters.


Brecht, Bertolt, Schriftsteller (1898-1956). Eigenh. Brief mit U. "b". [Berlin, 26. oder 27. X. 1948]. Kl.-4°. 3 Seiten. Doppelblatt.


4500 Euro

"Lieber Cas, so haben wir uns also doch versäumt! Ich wartete 1 Jahr auf meine Papiere, dann musste ich, die Zeit auszunutzen, weg innerhalb von Tagen. Sprach aber noch mit Hirschfeld. Anscheinend würden dir [sic!]  die Zürcher, um mir in Berlin zu helfen, im November nach Berlin lassen. da du im Dez. sowieso besetzt bist - in Wien und vielleicht in Italien - was Zürich nicht weiß, bin ich nicht sicher, ob ihnen 3 Wochen im November viel helfen! besser du trittst dort im Januar an und bleibst dann dort mehrere Monate, ich will auch [unterstrichen] im Januar zurück sein in Zürich. (definitiv, schon meines Passes wegen!) ich werde also jetzt alles tun wegen deiner Visen (habe schon alles vorbereitet, wusste nur nicht ob du Pass hast). wir würden dann Courage vorbereiten und anfangen und du könntest weg, wenn nötig. Verpflegung, Unterkunft wird vom Deutschen Theater besorgt, das wird gut sein und verhältnismässig konfortabel, wir müssen [unterstrichen] die Courage zusammen [unterstrichen] machen; dann soll es eine Tournee durch Westdeutschland werden - was sich lohnen könnte. Für die 3 groschenoper müssen sie dich auch zahlen für die ganze Tournee [unterstrichen]! herzlich dein alter b".

Außerordentlich wichtiger und inhaltsreicher Brief, der den Neuanfang Bertolt Brechts in Deutschland nach dem Krieg markiert und seine Visionen und Pläne für den Aufbau eines "neuen Theaters für eine neue Gesellschaft" (Parker) veranschaulicht. - Die "Große kommentierte Berliner und Frankfurter Ausgabe" (BFA, Bd. 29, S. 475) datiert den Brief auf allgemein "Oktober 1948", er kann aber nur in Berlin am 26. oder 27. Oktober geschrieben worden sein, da Brecht direkt Bezug auf die an beiden Tagen mit Langhoff u.a. besprochenen Courage-Pläne Bezug nimmt. Frühere Nachkriegsbriefe von Brecht aus Berlin sind nicht bekannt. Brecht war im November 1947 über Paris nach Zürich gekommen und traf dort erstmals wieder mit Caspar Neher zusammen. Während er in Feldmeilen auf die Erlaubnis zur Weiterreise nach Deutschland wartete, knüpfte er Kontakte zu Verlegern und Intendanten, um die Bedingungen und Möglichkeiten für den Aufbau eines neuen Theaters zu sondieren. Caspar Neher sollte eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung künftiger Bühnenbilder spielen. Ende August 1948 wurde schließlich Brechts Schweizer Identitätsausweis bis Ende Februar 1949 verlängert, was ihm die Reise nach Deutschland ermöglichte. Am 22. Oktober 1948 erreichten Brecht und Helene Weigel über Prag kommend zuerst Dresden, dann Berlin, wo sie im Wirtschaftsgebäude des zerstörten Hotels Adlon untergebracht waren. Am 26. Oktober hatte Brecht dann die entscheidende Besprechung mit Wolfgang Langhoff im Deutschen Theater, tags darauf traf er sich mit Slatan Dudow. "Danach beginnt er mit den Vorbereitungen zur Inszenierung von Mutter Courage und ihre Kinder am Deutschen Theater" (Hecht), was sich im vorliegenden Brief an Caspar Neher widerspiegelt. Letztlich konnte Neher das Bühnenbild zur legendären Courage-Inszenierung 1949 nicht entwerfen, da er nicht rechtzeitig die entsprechenden Reisepapiere erhielt. "Wir warteten ja bis zuletzt auf dich und mußten dann einfach improvisieren", schrieb Brecht an Neher zwei Wochen nach der Premiere am 25. Januar 1949, mit der die Geschichte des Berliner Ensembles ihren Anfang nahm.

Erwähnt wird ferner die Inszenierung der Dreigroschenoper mit Brechts Tochter Hanne Hiob und Hans Albers als Peachum. - Vgl. Bertolt Brecht, Werke. Große kommentierte Berliner und Frankfurter Ausgabe, Bd. 29. Frankfurt 1998, S. 485; Stephen Parker, Bertolt Brecht. Eine Biographie. Frankfurt 2018, S. 794 ff.; Werner Hecht, Brecht Chronik 1898-1956. Frankfurt 1997, S. 834 ff. - Eigenhändige Briefe von Bertolt Brecht sind sehr selten.  (52193)

Erhältlich in unserer Autographenhandlung: bvb//autographs//de 

11. Juni 2019

Zensur in Ungarn - Béla Bartók bringt sein Geld ins Ausland

Zensur und Einschränkung der Pressefreiheit, Niedrigzinspolitik in wirtschaftlich unsicheren Zeiten. Schon Béla Bartók transferierte 1931 einen Teil seiner Einnahmen ins Ausland, um der drohenden Inflation in Ungarn zu entgehen. Und er fuhr extra nach Wien, um diesen politisch hochbrisanten Brief in einer delikaten finanziellen Angelegenheit an der ungarischen Zensur vorbei zu schleusen.


Zensur in Ungarn

Bartók, Béla, Komponist (1881-1945). Eigenh. Brief mit U. Wien, 17. XII. 1931. Fol. 1 1/2 Seiten.

3200 Euro

"[...] die wirtschaftliche Lage ist bei uns, wie Sie wohl wissen, so unsicher, dass ich womöglich meine künftigen Einkünfte aus dem Auslande in einem weniger unsicheren Land aufbewahren möchte [...] dürfte ich Ihnen von Zeit zu Zeit kleinere Beträge (gelegentlich meiner Konzertreisen) überweisen lassen, die Sie dann in einer guten Bank legen und für mich bewahren würden? Es tut nicht, wenn auch die Einlagen niedriger (oder vielleicht garkeine) Zinsen tragen, auch können dieselbe auf 1 Jahr gebunden (? lekötve) sein. Wenn ich dann später eventuell dieselben oder einen Teil davon brauche, würden Sie den Betrag mir zukommen lassen? Da wir zur Zeit eine (allerdings schwer durchführbare) Briefzensur haben, schreibe ich Ihnen über diese Angelegenheit aus Wien; ich bitte Sie, Ihre Antwort auf meine Adresse in Budapest (Kavics u. 10) zu richten und mir vorsichtig diesbezüglich nur soviel zu schreiben, ob Sie geneigt wären,  mir  in  dieser  Angelegenheit  zur  Hilfe  zu  sein. - Wir leben in grosser Unsicherheit, und wer noch Pengö's hat, versucht durch Einkäufe deren loszuwerden. Diese Zustände sind freilich nur teilweise, der Verschwendungssucht unserer Regierung zuzuschreiben; leider werden selbst noch heute von unseren leitenden Personen unverzeihliche Missgriffe begangen [...].  Inzwischen habe ich eine Reihe von Duetten für 2 Violinen über Volkslieder geschrieben [...]".



Der Brief ist nicht verzeichnet in den deutschen und ungarischen Ausgaben von János Demény (Briefe  1973 und Levelei 1976). Am selben Tag schrieb Bartók laut Demény von Budapest aus auch an Schott's Söhne in Mainz, er ist also für den hier vorliegenden Brief, vorbei an der von ihm erwähnten ungarischen Zensur, tatsächlich nach Wien gefahren. Erwähnt werden am Schluss Bartóks Duette für 2 Geigen, die in Erich Dofleins Publikationen "Das Geigen-Schulwerk" und "Spielmusik für Violine" 1932 erstmals erschienen. - Briefe von Bartók in deutscher Sprache, zumal politischen Inhalts, sind außerordentlich selten.  (52096)

4. Juni 2019

Max Reinhardt lässt sich scheiden - Lou Andreas-Salomé tröstet die Verflossene

Es geht doch nichts über die beste Freundin! Vor allem in harten Zeiten, wenn einen der Ehemann für eine Jüngere verlässt und sich das Leben so grundlegend auf den Kopf stellt, wie Frau es nicht erwartet hätte.

Wohl auf Vermittlung Gerhart Hauptmanns hatte Lou Andreas-Salomé von 1905 bis 1908 mehrmals Max Reinhardt und seine Schauspieler am Deutschen Theater in Berlin besucht, darunter auch Else Heims, seit 1910 Max Reinhardts erste Ehefrau. Doch schon 1913 lernte Reinhardt die 16 Jahre jüngere Schauspielerin Helene Thimig kennen, für die er im Sommer 1919 Familie, Frau und Kinder verließ. Else Heims-Reinhardt versuchte die Scheidung zu verhindern, es folgte ein langjähriger Scheidungskampf. 1931 zog Max Reinhardt extra ins liberalere Lettland, um dort eine Scheidung zu erwirken. Else Heims focht die Scheidung an, erst 1935 kam es durch Vermittlung des gemeinsamen Sohnes Gottfried zu einer finanziellen Einigung und einer endgültigen, amtlichen Scheidung von Else und Max Reinhardt. In all den Jahren stand Lou Andreas-Salomé ihrer Freundin Else zur Seite, wie die folgenden beiden Briefe beweisen:




"immer erneute Sinnesverwirrung"

Andreas-Salomé, Lou, Schriftstellerin, Psychoanalytikerin und Muse von Nietzsche, Rilke und Freud (1861-1937). Eigenh. Brief mit U. "Ihre alte Lou". Göttingen, "Montag" (um 1919). 4°. 3 1/2 Seiten. Doppelblatt.

1600 Euro

Sehr inhaltsreicher Brief an die Schauspielerin Else Heims-Reinhardt, am Beginn ihrer Trennung von Max Reinhardt: "Gestern sprach ich Hedwig Kontor. und war nicht wenig betrübt, so ungute Nachrichten über Ihr Ergehen zu bekommen! [...] Ueber R. denk ich so imgrunde: ob nicht in seiner schöpferischen Begabung was ist, was ihn von dorther in immer erneute Sinnesverwirrung reißt, - wissen Sie, ähnlich, wie ein Lyriker stets neue Lieben anschmachtet, die doch  nur  lyrische  Gelegenheiten  sind  und  seine  'Dauergefühle'  nicht  berühren;  nur  daß  bei  R.’s  schrecklicher  Potenz die Dinge so leiblich ablaufen. Tatsächlich sind diese Dinge doch nicht im Zentrum seines nordischen Wesens. Ich weiß ja nichts, doch alles spricht dafür, sowohl sein Verhältniß zu Ihnen, so wie es trotz und während solcher Zeiten manchmal blieb, als auch seine Seltsamkeiten als ob er überhängt am Weibe und irrtümlich seiner Grundsensation [?]. Jedenfalls ist er eine Mengung von großen und von argen Eigenschaften, die irgendwie nicht zu trennen sein mögen. Das Furchtbare ist jedoch, daß Sie leiden, Sie sollen auch elend aussehen. Was machen wir nur, Else? [...] Liebe Else, schreiben Sie mir doch noch von allem so daß ich ein Bild kriege: Oft mein' ich: mit R. sprechen wär gut, - ob das ginge? [...]" - Vgl. Ursula Welsch und Dorothee Pfeiffer, Lou Andreas-Salomé. Leipzig 2006, S. 120 f. - Spuren von Tesafilm im Falz, gelocht und mit Hinweis "Scheidung" von anderer Hand auf Seite 1.  (52110)



"Die Allgemeinheit empfängt, nur die einzelne Frau neben ihm leidet"

Andreas-Salomé, Lou, Schriftstellerin, Psychoanalytikerin und Muse von Nietzsche, Rilke und Freud (1861-1937). Eigenh. Brief mit U. "Von Herzen Ihre Lou". (Göttingen), ohne Jahr (um 1925). Fol. 2 Seiten.

1600 Euro

Langer, tröstlicher Brief an die Schauspielerin Else Heims-Reinhardt, über deren Trennung von Max Reinhardt: "[...] Als Mutter der Beiden [Söhne Wolfgang und Gottfried] müssen Sie  doch so zugehörig sich fühlen, wie eben nur eine Mutter es darf: weit über alles Persönliche hinaus bleibt ja M. R.’s Werk bestehen und gerade durch diesen persönlichsten Kern ja auch als das Ihre. Else, das muß auch über das Traurige im Personenschicksal hinübertragen: so natürlich Ihre Trauer als Frau auch ist, müssen Sie sich doch sagen: wer so viel schuf, wie M. R., der kann nicht umhin, auch zu nehmen! Die Allgemeinheit empfängt, nur die einzelne Frau neben ihm leidet [...]. Es hätte ja auch eine oberflächliche Zwischen-leidenschaft ein Anlaß sein können: da es aber so dauernd und alles beeinflussend blieb, wie Sie es selbst schildern, umfaßt es doch auch ein Recht [...]. Sie tun etwas Böses an Ihnen selber, indem Sie den Einfluß der anderen Frau auf 'Betreiben' und 'Intrigen' zurückführen. Durch die Söhne bleibt Ihnen so Vieles. Zerbrechen Sie es sich nicht durch ein Zurückbleiben hinter dem Schicksalswollen [...]". - Vgl. Ursula Welsch und Dorothee Pfeiffer, Lou Andreas-Salomé. Leipzig 2006, S. 120 f. - Gelocht, mit Hinweis "ER v MR" von anderer Hand auf Seite 1.  (52095)