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18. Dezember 2017

Die Kunst des Kompositums

- von Barbara van Benthem -

Donnerstag ist ein besonderer Tag. Donnerstag ist Buchhaltungstag. Donnerstag kommt Irmi und bringt die Buchhaltungsordner in Ordnung. Nur so zeigt sich der Steuerberater bereit, die Umsatzzahlen an das Finanzamt weiterzureichen, was zumeist zu einer Steuernachzahlung führt, die einen erneuten Buchungsbeleg generiert, den Irmi an einem der nächsten Donnerstage mit allen anderen Belegen aufs Neue abheftet. Was interessiert das Finanzamt Starnberg III schon die Schönheit der Briefe und Manuskripte von Thomas Mann oder Marcel Proust, wo doch ein Bewirtungsbeleg aus der Tutzinger Filmtaverne auch ein durchaus anständiges, eigenhändig signiertes Schriftstück mit gedrucktem Briefkopf darstellt? Noch dazu vorsteuerabzugsfähig. In Deutschland muss alles seine Ordnung haben, weshalb sich Antiquare mindestens einmal pro Woche mit Umsatzsteuervorauszahlungen, Gewerbesteuerpauschalen, Differenzbesteuerungen und Sozialversicherungsabgaben herumschlagen.


Für diese fiskalen Kalamitäten gibt es etwas, worum uns die englischsprachige Welt glühend beneidet: das deutsche Kompositum. Von den Sprachgesellschaftern um Justus Georg Schottelius und Kaspar Stieler im 17. Jahrhundert zur Mehrung der „Teutschen Sprache Stammbaum und Fortwachs“ erfunden, hat die bundesdeutsche Regulierungswut des 21. Jahrhunderts das Kompositum zur Perfektion pervertiert. Nur die deutsche Sprache besitzt Wortungetüme wie Kulturgutschutzgesetz, Reisekostenabrechnungspauschale oder die sogenannte „innergemeinschaftliche mehrwertsteuerfreie Lieferung“ samt „Umsatzsteueridentifikationsnummer“, wofür das Englische gerade einmal drei Buchstaben übrig hat: VAT. 

Bald ist wieder Donnerstag. Manchmal wünschte ich, die Welt wäre so einfach wie im Antiquariat von Bernard Black im fernen, fiktiven London (von der Gaststättenrichtlinienverordnung einmal abgesehen).